Unfall & Versicherung
Unfall gehabt? Schritt für Schritt zum richtigen Vorgehen.
Ein Unfall ist unangenehm genug. Diese Seite zeigt Ihnen, was unmittelbar wichtig ist, wie die Meldung an die Versicherung abläuft und welchen Teil davon wir für Sie übernehmen.
Bei Verletzten, Brandgefahr oder unklarer Lage: zuerst den Notruf wählen.
Sofortmassnahmen
Die sechs Schritte nach einem Unfall
Die ersten Minuten entscheiden darüber, wie einfach sich der Fall später abwickeln lässt. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.
- 01
Unfallstelle sichern
Warnblinker einschalten, Pannendreieck aufstellen, Warnweste tragen. Sicherheit geht allem anderen vor.
Bei Verletzten oder unklarer Lage: Notruf 144, Polizei 117. Bei Personenschaden oder wenn sich die Beteiligten nicht einig sind, muss die Polizei beigezogen werden.
- 02
Situation dokumentieren
Fotografieren Sie Endlage der Fahrzeuge, Schäden, Kontrollschilder und die Umgebung – am besten aus mehreren Blickwinkeln.
Notieren Sie Datum, Zeit, Ort, Wetter- und Strassenverhältnisse sowie Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen.
- 03
Daten austauschen
Name, Adresse, Telefonnummer, Fahrzeug- und Versicherungsangaben aller Beteiligten festhalten. Das europäische Unfallprotokoll hilft dabei.
Unterschreiben Sie kein Protokoll, dessen Inhalt Sie nicht verstehen oder dem Sie nicht zustimmen. Ein Schuldanerkenntnis ist nicht nötig.
- 04
Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung – in der Regel so rasch wie möglich. Sie erhalten eine Schadennummer.
Welche Deckung greift und welche Fristen gelten, steht in Ihrer Police. Fragen Sie im Zweifelsfall direkt bei Ihrer Versicherung nach.
- 05
Fahrzeug zu uns bringen
Wir nehmen den Schaden auf, erstellen den Kostenvoranschlag und koordinieren – wenn nötig – den Termin mit dem Schadenexperten.
Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, melden Sie sich telefonisch. Wir besprechen mit Ihnen die Abholung.
- 06
Reparatur & Rückgabe
Nach der Freigabe reparieren wir das Fahrzeug und übergeben es Ihnen kontrolliert und gereinigt – inklusive Reparaturdokumentation.
Sofern Ihre Versicherung die Direktabrechnung zulässt, rechnen wir direkt mit ihr ab. Sie bezahlen dann höchstens den Selbstbehalt.
Versicherung
Welche Deckung greift wann?
Die Begriffe sind in der Schweiz weitgehend einheitlich – der konkrete Umfang steht jedoch immer in Ihrer persönlichen Police.
Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschliesslich Ihre Police und die Auskunft Ihrer Versicherung.
Haftpflichtversicherung
Deckt in der Regel Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei anderen verursachen. Ihr eigenes Fahrzeug ist darüber grundsätzlich nicht versichert.
Teilkasko
Kommt typischerweise bei Ereignissen ohne Fremdverschulden zum Tragen – etwa Hagel, Glasbruch, Diebstahl, Marder- oder Elementarschäden.
Vollkasko (Kollisionskasko)
Deckt zusätzlich selbstverschuldete Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug. Der Selbstbehalt richtet sich nach Ihrer Police.
Checkliste
Das brauchen wir für Ihre Schadenaufnahme
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller liegt die Offerte vor und desto reibungsloser läuft die Abwicklung mit der Versicherung. Fotos können Sie direkt über unser Offertformular hochladen.
- Fotos: Endlage der Fahrzeuge, Schäden, Kontrollschilder, Umgebung
- Kontakt- und Versicherungsdaten aller Beteiligten
- Namen und Telefonnummern von Zeuginnen und Zeugen
- Datum, Uhrzeit, Ort sowie Wetter- und Strassenverhältnisse
- Schadennummer Ihrer Versicherung
- Fahrzeugausweis und Kontrollschildnummer
Fragen & Antworten
Häufige Fragen zum Schadenfall
Was Kundinnen und Kunden nach einem Unfall am häufigsten wissen möchten.
Muss ich den Schaden zuerst der Versicherung melden?
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung so rasch wie möglich – Sie erhalten dann eine Schadennummer. Parallel dazu können Sie das Fahrzeug bereits bei uns begutachten lassen; wir benötigen die Schadennummer erst für die Abrechnung.Kann ich die Werkstatt frei wählen?
Grundsätzlich wählen Sie die Werkstatt. Einzelne Policen enthalten Vereinbarungen zu Partnerwerkstätten, die sich auf den Selbstbehalt auswirken können. Prüfen Sie dazu Ihre Police oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.Wer bezahlt die Reparatur?
Das hängt vom Fall und von Ihrer Deckung ab. Bei Fremdverschulden übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung der Gegenpartei, bei Hagel oder Glasbruch meist die Teilkasko. Den Entscheid trifft immer die Versicherung.Was ist ein Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der Anteil der Reparaturkosten, den Sie gemäss Ihrer Police selber tragen. Der Betrag ist in Ihrer Versicherungspolice festgehalten und wird in unserer Abrechnung transparent ausgewiesen.Kommt ein Schadenexperte vorbei?
Bei grösseren Schäden lässt die Versicherung das Fahrzeug häufig durch einen Experten begutachten. Wir koordinieren den Termin direkt mit der Versicherung, damit Sie deswegen nicht extra vorbeikommen müssen.Mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit – was jetzt?
Rufen Sie uns an. Wir besprechen, wie das Fahrzeug zu uns gelangt und welche Schritte zuerst nötig sind. Prüfen Sie zudem, ob Ihre Police eine Pannenhilfe oder Assistance enthält.
Schaden aufnehmen lassen – kostenlos und unverbindlich
Bringen Sie das Fahrzeug vorbei oder senden Sie uns Fotos. Wir beurteilen den Schaden, erstellen den Kostenvoranschlag und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
